Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang „Komposition” setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Musikhochschule oder einer vergleichbaren Hochschule im In- oder Ausland voraus. Dieser muss nicht notwendigerweise in Komposition vorliegen, auch Abschlüsse in Studiengängen wie Dirigieren, Musiktheorie, künstlerisches Instrumentalspiel, Schulmusik sind möglich.
Bei Bewerbungen aus dem Ausland werden für die Zulassung zum Studiengang ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. Alternativ ist eine Bewerbung auch bei ausreichenden Kenntnissen der englischen Sprache möglich. Die Zulassung zum Masterstudiengang Komposition setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.